Die kurze Antwort ist NEIN!
Es gibt mehrere Unternehmen, die Websites haben, die ihre globalen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsdienste in Monaco „verkaufen“. Monaco bietet jedoch KEINE Staatsbürgerschaft und kann nicht „gekauft” werden.
Es gibt auch keine „Investitionsprogramme” oder Staatsbürgerschaftsprogramme in Monaco wie anderswo wie Malta, Zypern, Österreich, St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Granada, St. Lucia und Dominica.
Zusätzlich zur Geburt in Monaco oder in seltenen Fällen kann der Prinz von Monaco die Staatsbürgerschaft verleihen. Dann ist es unmöglich, die monegassische Staatsbürgerschaft zu erhalten, und Sie können nur einen „Aufenthalt in Monaco“ beantragen.
Steuerlicher Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
Steuerlicher Wohnsitz bedeutet im weitesten Sinne ein Ort, der Sie zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten verpflichtet. Das hat nichts mit der Nationalität zu tun. Jemand kann die spanische Staatsbürgerschaft haben, aber auch ein polnischer Steuerinländer sein.
Die gesetzliche Regelung der Staatsbürgerschaft ist eine innere Angelegenheit des Staates. Es gibt 2 Systeme zur Bestimmung der Staatsbürgerschaft: das sogenannte Landrecht ( ius Salt ), wonach die Staatsbürgerschaft durch den Geburtsort (z. B. in Großbritannien) bestimmt wird, und das Blutgesetz ( ius sanguinis ), wonach die Staatsangehörigkeit eines Kindes durch die Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines von ihnen bestimmt wird; es gibt auch Mischsysteme.
Die Staatsbürgerschaft in Monaco basiert hauptsächlich auf dem ius sanguinis-Prinzip. Mit anderen Worten, die Staatsbürgerschaft wird dem monegassischen Elternteil in erster Linie durch Geburt verliehen, unabhängig davon, wo er geboren wurde.
Erwerb der monegassischen Staatsbürgerschaft
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt in Monaco
Kinder, die bei der Geburt einen in Monaco geborenen Vater oder eine in Monaco geborene Mutter hatten, haben Anspruch auf die monegassische Staatsbürgerschaft.
Darüber hinaus haben Kinder, die von einer Mutter geboren wurden, deren Vorfahr derselben Abstammung in Monaco geboren wurde, Anspruch auf die Staatsbürgerschaft von Monaco.
Wenn das Kind unehelich geboren wurde, qualifiziert es sich erst für die monegassische Staatsbürgerschaft, nachdem seine Eltern durch Heirat anerkannt / legitimiert wurden.
Jedes in Monaco geborene Kind unbekannter Eltern ist bei der Geburt monegassisch.
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat
Eine ausländische Frau kann die monegassische Staatsbürgerschaft im Rahmen des Wahlrechts nach zehn Jahren Ehe in Monegask beantragen, sofern die Ehegatten zusammenleben. Im Falle des Todes ihres Mannes muss sie nachweisen, dass ihr Mann nach ihrer Witwenschaft nicht wieder geheiratet hat.
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung
Ab dem 18. Lebensjahr kann eine Person, die in Monaco geboren wurde, deren Eltern ebenfalls in Monaco geboren wurden, oder die Vorfahren desselben Zweigs hatte, die in Monaco geboren wurden, aber inzwischen ihre monegassische Staatsbürgerschaft aufgegeben hat, eine Erklärung beim Standesbeamten abgeben , sofern er im Herzogtum lebte und nachweist, dass er dort während seiner Kindheit einen rechtmäßigen Aufenthalt oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Darüber hinaus können auch Personen, die vor dem 11. Juli 1975 in Monaco geboren wurden, vor Erwerb der monegassischen Staatsbürgerschaft durch den Vater, eine Erklärung ohne Bedingungen in Bezug auf ihren Geburtsort oder ihren gewöhnlichen oder rechtmäßigen Aufenthalt abgeben.
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Diejenigen, die durch Einbürgerung Staatsbürger von Monaco werden möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen und ihren Antrag auf gestempeltem Papier direkt an den Fürsten von Monaco richten:
- jede andere ausländische Staatsbürgerschaft aufzugeben
- sie sind nicht mehr verpflichtet, ihren inländischen Dienst im Ausland zu leisten
- ab dem 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 aufeinanderfolgende Jahre in Monaco wohnhaft waren (der Fürst hat das Recht, auf diese Anforderung zu verzichten, wenn er der Ansicht ist, dass der Antragsteller „dieser Gefälligkeit würdig“ ist)
Die monegassische Staatsbürgerschaft wird Kindern unter 18 Jahren automatisch zuerkannt, wenn ihr Vater oder die überlebende Mutter (im Falle des Todes der letzteren) die Einbürgerung erhalten.
Verlust der monegassischen Staatsbürgerschaft
Monegask verliert automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn:
- erwirbt eine zweite Staatsbürgerschaft
- leistet ausländischen Militärdienst ohne vorherige Genehmigung der Regierung von Monaco
- Es wird angenommen, dass er „die innere oder äußere Sicherheit” von Monaco verletzt hat
Monegask behält seine Staatsbürgerschaft bei der Adoption durch einen Ausländer, es sei denn, das adoptierende Land gewährt automatisch die Staatsbürgerschaft des Adoptierenden.
Ein Monaco-Bürger kann freiwillig auf die Staatsbürgerschaft verzichten.
Ehemalige Monaco-Bürger können ihre frühere Staatsbürgerschaft wiederherstellen, wenn ihrem Antrag auf gestempeltem Papier direkt beim Fürsten stattgegeben wird.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Der freiwillige Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft ist vom Verzicht auf die monegassische Staatsbürgerschaft abhängig. Die Einbürgerung einer Person als Monegasse setzt voraus, dass diese Person auf die ausländische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit verzichtet.
Doppelte Staatsbürgerschaften sind weiterhin möglich: Monaco und eine andere Staatsbürgerschaft. In diesem Fall gelten besondere Regeln.
Beispielsweise kann ein Antragsteller nach 10 Jahren Ehe mit einer Person aus Monaco die monegassische Staatsbürgerschaft erhalten. In diesem Fall muss der Antragsteller seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Ein Antragsteller, der auf diese Weise die Staatsbürgerschaft von Monaco erhalten hat, kann diese nicht auf seine Kinder übertragen. Wenn die Antragstellerin jedoch eine Frau ist, die selbst nicht mit der monegassischen Staatsbürgerschaft geboren wurde, aber einen in Monaco geborenen Vorfahren hat, erfolgt die Übertragung der monegassischen Staatsbürgerschaft auf die Kinder automatisch.
Visabestimmungen für Bürger von Monaco
Ab 2016 haben Bürger von Monaco visafreien oder visumfreien Zugang zu 160 Ländern und Territorien, was den Monaco-Pass auf Platz 16 platziert. Jeder Monaco-Bürger kann ohne Visum in Frankreich leben.
rot – Monaco
dunkelgrün – Zugang ohne Visum
hellgrün – Visum bei der Ankunft
aquamaringrün – eVisa
Saftiges Grün – Visum sowohl bei der Ankunft als auch online erhältlich
grau – Visum erforderlich